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Gewährleistungsbedingungen

für UV-Lampen und Reflektoren

Die Leistungsfähigkeit einer UV-Anlage hängt entscheidend von den optischen Komponenten wie UV-Lampen und Reflektoren ab. Als Spezialist für UV-Technologie setzt IST METZ seit vielen Jahren auf Eigenentwicklung und Fertigung dieser Schlüsselkomponenten. So stellen wir sicher, dass unsere Produkte höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden und langfristig zuverlässige Ergebnisse liefern.

Unsere UV-Lampen werden in handwerklicher Präzision gefertigt und durchlaufen umfassende Qualitätskontrollen. Diese Kombination aus technischer Expertise und strengen Prüfverfahren garantiert den hohen Standard, den unsere Kunden erwarten. Daher bieten wir für unsere UV-Lampen und Reflektoren besonders attraktive Gewährleistungsbedingungen.

dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern gehören ins Recycling. Gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft eta plus übernehmen wir die sichere Rücknahme und das fachgerechte Recycling von UV-Lampen – auch von Fremdlampen. So tragen wir aktiv zum Umweltschutz bei und bieten unseren Kunden einen kompletten Service aus einer Hand.

Mehr zur Entsorgung von UV-und Excimer-Lampen

Diese Gewährleistungsbedingungen finden Anwendung unter der Voraussetzung, dass folgende Bedingungen eingehalten wurden:

  • Sachgemäße Lagerung der IST-UV-Lampen
  • Korrekte Installation und Inbetriebnahme der IST-UV-Anlage
  • Regelmäßige Wartung der IST UV-Anlage gemäß Betriebsanleitung
  • Regelmäßige Reinigung der IST UV-Lampen gemäß Betriebsanleitung
  • Eine Verminderung der Trocknungsleistung, verursacht durch äußere Verschmutzungen, wird nicht als Reklamationsgrund anerkannt
  • Ein Nachlassen der UV-Strahlungsleistung bis auf 75% des ursprünglichen Wertes im jeweiligen UV-Bereich während des Gewährleistungszeitraumes wird nicht als Reklamationsgrund anerkannt
  • Die FLC-Kontakte müssen vor dem Einbau einer neuen UV-Lampe geprüft werden, und sich in einwandfreiem Zustand befinden

GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN

Gewährleistungsbedingungen für UV-Lampen

Im Falle der IST UV-Lampen wird der hohe technische Standard der Produkte durch die handwerkliche Fertigung in Verbindung mit umfassenden Qualitätskontrollen erreicht. Daher ist IST METZ in der Lage, für diese Produkte herausragende Gewährleistungen anzubieten.

  • IST UV-Lampen für ELC-Betrieb (I-Lampen), dotierte und undotierte Standard UV-Lampen: Bis zu 500 Betriebsstunden voller Ersatz, von 501 bis zu 2500 Betriebsstunden prozentualer Ersatz.
  • Alle sonstigen Standard IST UV-Lampen (M-, T-, und sonstige) für Betrieb mit konventionellem Vorschaltgerät: 
    • Undotierte IST UV-Lampen bis zu einer Länge von 1500 mm: Bis zu 100 Betriebsstunden voller Ersatz, von 101 bis zu 2000 Betriebsstunden prozentualer Ersatz.
      • Undotierte IST UV-Lampen mit einer Länge größer als 1500 mm, sowie alle dotierten IST UV-Lampen (längenunabhängig) für Betrieb mit konventionellem Vorschaltgerät: Bis zu 100 Betriebsstunden voller Ersatz, von 101 bis zu 1000 Betriebsstunden prozentualer Ersatz.
  • UV-Lampen in Sonderausführung: gemäß Einzelspezifikation

Generell gilt: Gewährleistungszeitraum maximal 24 Monate ab Datum der Lieferung bei maximal 4 Ein-/Ausschaltungen per 8-stündigem Tag.

Gewährleistungsbedingungen für URS-Reflektoren

Im Falle der IST URS®-Reflektoren ist es gelungen unabhängig von der benötigten Reflektorgeometrie die maximale Ausbeute des für den Prozeß wichtigen UV-Lichts auf das Substrat zu bringen, während unerwünschte Wärme zuverlässig abgeführt wird. Hierdurch wird eine maximale UV-Ausbeute, bei gleichzeitig sehr hoher Standzeit der Reflektoren erzielt. Dies ermöglicht eine Einsparung wertvoller Energie, bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz des Produktionsprozesses. Die Schichtsysteme der Reflektoren sind optimal auf das Gesamtprodukt abgestimmt.

Hinweis: Farbunterschiede bei aneinandergereihten Reflektorstücken ergeben sich durch produktionstechnisch schwankende Prozeßparameter. Dadurch sind im sichtbaren, daher für den Produktionsprozeß nicht relevanten Bereich, Abweichungen von wenigen Nanometern möglich. Dies zeigt sich in leicht unterschiedlichen Blautönen der Reflektorstücke und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

  • Die Gewährleistung auf alle verfügbaren URS®-Reflektoren beträgt 10.000 Betriebsstunden oder maximal 36 Monate nach Auslieferung.
    • Innerhalb der ersten 2.000 Std. erfolgt voller Ersatz, von 2.001 bis 10.000 Stunden erfolgt prozentualer Ersatz.
  • Nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind Schäden bedingt durch mechanische oder chemische Einwirkungen, sowie thermische Überlastung.
  • Eine regelmäßige Wartung der UV-Anlage sowie eine regelmäßige Reinigung der Reflektoren*, jeweils gemäß IST-Betriebsanleitung, muss durchgeführt worden sein.
  • Eine Verminderung der Trocknungsleistung, verursacht durch äußere Verschmutzungen, wird nicht als Reklamationsgrund anerkannt.

Entsorgung UV-Lampen und Excimer-Lampen

Quecksilberdampflampen dürfen nicht im Sperr- oder Restmüll entsorgt werden, da Quecksilber bei der Müllverbrennung oder Deponierung in die Umwelt gelangen kann. Stattdessen sollten sie an spezialisierte Recyclinganlagen abgegeben werden, die das Quecksilber sicher auffangen und wiederverwerten. Da Quecksilber zu 99,8 % recycelt werden kann, ist der tatsächliche Verbrauch minimal, vorausgesetzt, die Lampen werden fachgerecht entsorgt. Verbrauchte UV-Lampen können luftdicht verpackt zur Entsorgung an IST METZ GmbH & Co. KG zurückgeschickt werden. 

Excimer-Lampen von eta plus enthalten keine gefährlichen Stoffe, insbesondere kein Quecksilber, und können daher über den Hausmüll entsorgt werden. Dennoch bittet eta plus darum, gebrauchte Lampen zur Analyse und Produktverbesserung zurückzusenden.

Wir bieten auch die kostenpflichtige Entsorgung von Fremdlampen an. Für Anfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an parts@ist-uv.com